Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Weilburg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg

Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Weilburg

Die Stadt Weilburg fördert die im Stadtgebiet ansässigen Vereine, soweit diese aktive Jugendarbeit leisten.

 

Vereine, die diese Voraussetzung erfüllen, werden gebeten, sich    

bis spätestens 30.06.2024

an die Stadtverwaltung Weilburg (Email, Brief, Fax) mit kurzer Darstellung ihrer aktiven Jugendarbeit zu wenden. Die für die Jugendarbeit verantwortlichen Jugend- und Übungsleiter sind mit zu benennen. Außerdem ist die Zahl der in Weilburg wohnhaften Jugendlichen unter 18 Jahren (Stichtag 31.12.2024) unter Beifügung einer namentlichen Liste der Jugendlichen mit Geburtsdatum und Adresse zu belegen.

Vereine, die im Rahmen des Haushaltsplanes von der Stadt Zuschüsse erhalten, können nach der Förderung der Jugendarbeit nicht mehr bezuschusst werden.

35781 Weilburg, 27.02.2024

Der Magistrat

 

Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister