Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg
Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt Weilburg
Die Stadt Weilburg fördert die im Stadtgebiet ansässigen Vereine, soweit diese aktive Jugendarbeit leisten.
Vereine, die diese Voraussetzung erfüllen, werden gebeten, sich
bis spätestens 30.06.2024
an die Stadtverwaltung Weilburg (Email, Brief, Fax) mit kurzer Darstellung ihrer aktiven Jugendarbeit zu wenden. Die für die Jugendarbeit verantwortlichen Jugend- und Übungsleiter sind mit zu benennen. Außerdem ist die Zahl der in Weilburg wohnhaften Jugendlichen unter 18 Jahren (Stichtag 31.12.2024) unter Beifügung einer namentlichen Liste der Jugendlichen mit Geburtsdatum und Adresse zu belegen.
Vereine, die im Rahmen des Haushaltsplanes von der Stadt Zuschüsse erhalten, können nach der Förderung der Jugendarbeit nicht mehr bezuschusst werden.
35781 Weilburg, 27.02.2024
Der Magistrat
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister